Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Verkäufe, die von der Zuchtstätte La Tribu de Dana - Laurent Loïzzo (der Verkäufer) an nicht gewerbliche Käufer (der Kunde oder die Kunden), die einen Welpen erwerben möchten, abgeschlossen werden.
Zucht (Sarl): LA TRIBU DE DANA - Laurent Loïzzo - Les Mivières, 42 260 Crémeaux
Siret-Nr.: 52413648800029 – Zulassungsnummer: 38275
SCC-Züchternummer: 385450 - Zwingername: von den Hirten des Stammes Dana
NVBK-Züchternummer: 683 – Zuchtname: De la Tribu de Dana
Reservierung :
Jede Buchungsanfrage muss vorher mit dem Züchter besprochen und wenn möglich besichtigt worden sein.
Um Ihren Welpen vorläufig zu reservieren, werden Sie gebeten, uns den Reservierungsvertrag (vom Züchter bereitgestellt) zusammen mit einerersten Anzahlung in Höhe von 200 € zurückzusenden.
Die Vorreservierung wird wirksam, sobald diese Unterlagen beim Zuchtbetrieb eingegangen sind.
Sobald der Adoptierende einen Welpen ausgewählt hat, wird von ihm einezweite Anzahlung in Höhe von 500 € verlangt.
Die Auswahl der Welpen erfolgt erst ab der4. Woche und zwar in der Reihenfolge des Eingangs der Reservierungen.
Sobald die Wahl getroffen ist, wird diezweite Anzahlung eingezogen.
Die2. Anzahlung wird dem Käufer nur dann zurückerstattet, wenn der Welpe vor dem Verlassen der Zuchtstätte einen entscheidenden Fehler aufweist, oder wenn er stirbt.
Welpenpreise:
Unsere Altdeutsche Schäferhunde- und Australian Shepherd-Welpen werden verkauft: 1600 €uros - unabhängig von Geschlecht oder Farbe.
Unsere King-Charles-Spaniel-Welpen werden zu folgenden Preisen verkauft: 2000 € (als Haustier) und 2300 € (für die Zucht)
Auswahl der Welpen:
Wir achten sehr darauf, dass die Entwicklung unserer Welpen sowohl körperlich als auch in Bezug auf ihr Verhalten überwacht wird. Neben Ihrer Vorliebe für einen bestimmten Welpen werden wir Sie auch in Bezug auf die verschiedenen Temperamente beraten, die wir definieren können, damit der Welpe Ihren Wünschen, Ihrer Umgebung und Ihrem Lebensstil am besten entspricht.
Unsere Welpen verlassen die Zuchtstätte ab der vollendeten 8. Woche, 10 Wochen für Cavalier King Charles.
Der Adoptant muss seinen Welpen in der Zuchtstätte abholen.
Der Restbetrag muss bis zur Abreise des Welpen beglichen werden.
Unsere Welpen werden als Haushunde verkauft. Wenn der Käufer in der Zukunft die Bestimmung des Welpen ändert, (zur Bestätigung, Zucht, Ausstellung, Agility ...) kann der Züchter im Falle eines Misserfolgs nicht haftbar gemacht werden, und es kann kein Geld von ihm gefordert werden.
Wenn unsere Welpen die Zucht verlassen, werden sie geimpft, gechipt (ICAD-Identifikationskarte) und von Geburt an alle 15 Tage entwurmt.
Wir werden Ihnen am Tag der Abreise ein Gesundheitsheft, ein von einem Tierarzt ausgestelltes Gesundheitszeugnis sowie ein Informationsdokument über die Kriterien und besonderen Bedürfnisse eines Welpen aushändigen, damit wir Sie bei seinen ersten Schritten bestmöglich begleiten können und Ihnen Ratschläge für seine Erziehung, Ernährung, Gesundheit ... geben können, damit die Integration in Ihre Familie bestmöglich gelingt.
In den folgenden Wochen werden wir Ihnen :
- Eine SCC-Geburtsurkunde für Australian Shepherds und King-Charles-Spaniel – im LOF eingetragene Welpen
- Ein N.V.B.K (Belgien) Stammbaum für die Altdeutsche Schäferhunde (nicht LOF)
Gemäß Artikel L.612-1 des Verbraucherschutzgesetzes " hat jeder Verbraucher das Recht, sich kostenlos an einen Mediator zu wenden, um eine Streitigkeit zwischen ihm und einem Gewerbetreibenden gütlich beizulegen".
Zu diesem Zweck wird jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag entstehen könnte, zunächst Gegenstand einer Mediation sein, die bei Médiavet beantragt wird. Website: http: //mediavet.net
